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Wie geht es weiter?

Um Sie erfolgreich vermitteln zu können, benötigen wir neben Ihrer vollständigen Online-Registrierung einen tabellarischen Lebenslauf (möglichst als > Email mit angehängtem Word-Dokument), eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite), eine Kopie Ihrer Approbation und, falls vorhanden, weiterer ärztlicher Abschlüsse (Facharztzeugnis, Zusatzbezeichnungen etc.). Gern können Sie uns diese Unterlagen im Original bzw. als beglaubigte Kopien zur Ansicht vorlegen. So müssen Sie diese nicht mehr zu den verschiedenen Auftraggebern mitnehmen.

Nach Erhalt dieser Dokumente, werden Sie von uns automatisch per Email informiert, wenn eine auf Ihr Profil passende Vakanz verfügbar ist. Sie können natürlich auch jederzeit während unserer Geschäftszeiten bei uns > anrufen. Wir beraten Sie gern.

Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen > Finanzamt anzeigen. Wir benötigen für die Abrechnung Ihre Steuernummer. Die entsprechenden Formulare können Sie durch Anklicken des jeweiligen Begriffs direkt von dieser Seite > herunterladen.

In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass wir Sie um ein polizeiliches Führungszeugnis bitten.

 

Was sollten Sie außerdem noch beachten?

Ein wichtiges Thema ist der Versicherungsschutz während Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. > Hier erfahren Sie mehr - im internen Bereich (nach dem Login) steht Ihnen eine ausführliche 'FAQ-Liste' zur Verfügung.

Bitte bedenken Sie, dass Sie sich als Honorarkraft selbst gegen soziale Risiken (Krankheit, Unfall, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) absichern müssen.

Als freiberuflich tätige Ärztin oder Arzt sind Sie nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und für Ihre Altersabsicherung selbst verantwortlich.

Wir empfehlen Ihnen, sich formlos als freiberufliche Ärztin bzw. freiberuflicher Arzt beim Kreisgesundheitsamt ihres Wohnortes zu melden. So schützen sie sich vor Nachfragen der Auftraggeber zu betriebsärztlichen Untersuchungen.

Bei Vertretungen unterstehen Sie den Gesetzen der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Auch wenn die Bundesärztekammer z. Zt. an einem Modell für eine Monomitgliedschaft arbeitet, raten wir ihnen, sich nach den Meldevorschriften im jeweiligen Kammerbereich zu erkundigen.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, dann > rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gern.